Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich.

Die Leistungen erbringen wir ausschließlich auf Grund der nachfolgenden Vertragsbedingungen. Abweichungen gelten nur dann, wenn sie von unseren Übungsleitern Segeln, im folgenden ÜL-S genannt, oder der durchführenden Segelschule, im Folgenden „dSS“, schriftlich bestätigt werden.
2. Anmeldungen, Umbuchung, Rücktritt.
a) Die Anmeldung ist verbindlich. Sie kann schriftlich, mündlich, per E-Mail oder telefonisch erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den ÜL-S/dSS zustande. Sofern der Teilnehmer binnen 10 Arbeitstagen nach Zugang der Anmeldung beim ÜL-S/dSS nichts Gegenteiliges hört, gilt die Annahme als erfolgt. Soweit der Teilnehmer Vertragsbedingungen des Anmeldeformulars abändert oder ergänzt, bedarf es zur Annahme der Gegenbestätigung der dSS/ ÜL-S. Anmeldungen Minderjähriger sind durch einen gesetzlichen Vertreter zu unterzeichnen.
b) Jeder Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung für Praxiskurse u. Törns, dass er mindestens 20min schwimmen kann und dass er gesundheitlich in der Lage ist, den vereinbarten Kurs zu belegen; insbesondere keine Krankheiten oder Störungen aufweist, die die normale Arbeit an Bord beeinträchtigen können. Handelt es sich bei dem gebuchten Kurs um eine Fortbildung, versichert der Teilnehmer, die erforderlichen Qualifikationen zu besitzen. Der ÜL-S/dSS kann die Vorlage des entsprechenden Zeugnisses oder Scheines verlangen.
c) Der Teilnehmer kann bis 4 Tage vor Kursbeginn schriftlich und kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Maßgebend ist der Zugang bei ÜL-S/dSS (zu Törns s. Pkt. 11). Bei späterer Anmeldung ist kein Rücktritt mehr möglich und die vollen Kursgebühren sind fällig.
d) Der Teilnehmer ist zur Umbuchung in einen gleichartigen Kurs berechtigt (gilt nicht für Törns, s. Punkt 11). Dies allerdings nur unter der Voraussetzung, dass die Mindestteilnehmerzahl des zunächst gebuchten Kurses nicht unterschritten wird und der neue Kurs nicht ausgebucht ist.
3. Kursgebühren, Fälligkeit.
Die Kursgebühren ergeben sich aus dem für den Kurstermin gültigen Prospekt. Sie sind ohne Abzug zahlbar und mit Annahme durch den ÜL-S/dSS fällig. Sie beinhalten nicht Prüfungsgebühren u. Nebenkosten, wie z.B. Hafengebühren u. Verpflegungskosten. Solange die Kursgebühr nicht vollständig gezahlt ist, besteht kein Teilnahmerecht am gebuchten Kurs. Teilnehmer an Theoriekursen haben die Kursgebühren spätestens am Tag zum jeweiligen Kursbeginn zu entrichten. Eine Theoriekursabmeldung ist bis 4 Tage (96h) vor Kursbeginn kostenfrei. Bei Theoriekursabmeldung innerhalb dieser 4 Tage Frist ist der Kurspreis weiterhin fällig.
Praktische Motorboot-Übungsstunden sind an die dSS jeweils vor Beginn der Stunde am Motorboot zu bezahlen. Sie sind spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin abzusagen. Nicht abgesagte oder versäumte Motorboot-Übungsstunden sind in voller Höhe zu bezahlen. Die Gebühr für die Prüfungsfahrt beim Sportbootführerschein ist direkt vor Fahrtantritt zu begleichen.
4. Rücktrittsrecht der ÜL-S/dSS.
Der ÜL-S/dSS ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl von 10 Teilnehmern bis zu 4 Tage vor Kursbeginn nicht erreicht wird. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, wird der ÜL-S/dSS den Teilnehmer unverzüglich informieren. Der Teilnehmer ist berechtigt, kostenfrei und unter Anrechnung bereits gezahlter Kursgebühren auf einen späteren Kurstermin umzubuchen, soweit dieser über freie Plätze verfügt. Möchte der Teilnehmer dies nicht, so erhält er bereits gezahlte Kursgebühren unverzüglich zurück. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen nicht.
5. Pflichten ÜL-S/dSS.
a) ÜL-S/dSS verpflichtet sich den gebuchten Kurs ordnungsgemäß durchzuführen, den notwendigen Lehrstoff anzubieten und den Teilnehmer ordnungsgemäß auf die Abschlussprüfung vorzubereiten, sofern diese das Kursziel ist. Der Teilnehmer hat Anspruch auf Teilnahme und Zulassung zur Prüfung. Der ÜL-S/dSS behält sich vor, Teilnehmer von Ausbildungstörns, die entweder nur lückenhaft am Kurs teilgenommen haben oder aufgrund grober Wissenslücken nach gewissenhafter Beurteilung nicht in der Lage sind, das Prüfungsziel zu erreichen, diese nicht zur Prüfung zuzulassen.
b) Theoriekurse: Kursort und Kurszeit ergeben sich aus den Ausschreibungen sowie der Anmeldung. Die ÜL-S/dSS sind jedoch berechtigt, einen anderen Schulungsraum als Kursraum zu benennen. Soweit Kurse nicht in ununterbrochener Folge durchgeführt werden, sind wir berechtigt, den Kurstag auf einen anderen Kurstag zu verlegen, Dies wird dem Teilnehmer unverzüglich mitgeteilt. Kann ein Teilnehmer aus wichtigem Grund nicht an einem Kurstag teilnehmen, so kann er diese Stunden in einem anderen Kurs absolvieren. Der Anspruch des ÜL-S/dSS auf Zahlung der vollen Kursgebühr bleibt bestehen.
c) Praxiskurse: Ein Anspruch auf eine besondere Kategorie der Ausstattung bei den Schiffen, auf ein spezielles Schiff oder einen bestimmten Schiffsführer besteht nicht.
d) Datenschutz: Der ÜL-S/dSS wird berechtigt, zum Zwecke von Terminabsprachen oder Fahrgemeinschaften Telefonnummern und Mailadressen an Kurs- oder Törnteilnehmer weiterzugeben und alle Daten der Teilnehmer für eigene Zwecke elektronisch zu verarbeiten.
6. Pflichten des Teilnehmers.
a) Der Teilnehmer ist verpflichtet, die Kursgebühren zu bezahlen und an dem vereinbarten Kurs in Theorie und Praxis teilzunehmen.
b) Er ist des Weiteren verpflichtet, den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten, alle Einrichtungen pfleglich zu behandeln und am Unterricht so teilzunehmen, dass den übrigen Mitschülern eine ungestörte Teilnahme am Unterricht ebenso wie ihm selbst möglich ist.
c) Auf jedem Schiff übt der Schiffsführer das absolute Hausrecht aus. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Schiffsführers sofort und unbedingt Folge zu leisten. Der zu vermittelnde Stoff umfasst auch Reparaturarbeiten am Schiff, sofern diese an Bord durchgeführt werden können. Der Teilnehmer verpflichtet sich, wettergerechte und sportliche Kleidung sowie Turn- oder Bootsschuhe zu tragen. Das Tragen von Straßenschuhen an Bord ist nicht gestattet. An Bord sind Teilnehmer zu kameradschaftlicher Zusammenarbeit mit den anderen Teilnehmern und dem Ausbilder verpflichtet. Den Sicherheitsvorschriften für das Verhalten an Bord, die zu Beginn des Praxiskurses ausgehändigt und besprochen werden, ist unbedingt Folge zu leisten. Jedem Teilnehmer ist bewusst, dass durch den Bordbetrieb oder etwaige Mängel am Schiff eine erhöhte Gefahr für Leib und Leben und sein Eigentum entstehen kann und er sich insoweit besonders umsichtig und vorsichtig zu verhalten hat.
d) Verursacht ein Schüler vorsätzlich oder grob fahrlässig einen Schaden am Schiff, ist er dem ÜL-S/dSS vollumfänglich haftbar.
7. Mitwirkungspflicht des Teilnehmers.
Soweit Leistungsstörungen auftreten, hat der Teilnehmer dies unverzüglich dem ÜL-S/dSS zu melden.
8. Kündigung durch die ÜL-S/dSS.
Verstößt ein Teilnehmer gegen die in Ziff. 6 genannten Pflichten und verursacht dadurch oder durch anderes Verhalten ungeachtet einer Abmahnung durch die ÜL-S/dSS eine nachhaltige Störung des Kurses oder verhält er sich in einem solchen Maße vertragswidrig, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist, so können die ÜL-S/dSS den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Kurs ausschließen. Dies gilt insbesondere bei strafbaren Handlungen. Der Schiffsführer ist berechtigt, den Teilnehmer bei nächster Gelegenheit von Bord auszuschließen. Dem Teilnehmer stehen im Falle der berechtigten Kündigung durch die ÜL-S/dSS wegen Verstoßes gegen Pflichten nach Ziff. 6 keine Erstattungsansprüche bereits gezahlter Kursgebühren zu. Der ÜL-S/dSS behält den Anspruch auf Zahlung der vollen Kursgebühren, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
9. Haftung.
Unsere Haftung ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit gesetzlich zulässig. Darüber hinaus haben wir auch einfache Fahrlässigkeit zu vertreten für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt für die Haftung unserer Erfüllungsgehilfen.
10. Ausbildungen außerhalb des USC-München bzw. UniBw.
Bei Durchführung praktischer Ausbildung auf Motorbooten für den Sportbootführerschein sowie theoretische Ausbildungen außerhalb des USC München Abt. Segeln bzw. UniBw gelten die dortigen Geschäftsbedingungen, die bei den jeweiligen Betrieben eingesehen werden können.
11. Besondere Bedingungen für Segeltörns.
Diese Geschäftsbedingungen enthalten besondere Vorschriften für die Teilnahme an Törns. Sie ergänzen die vorstehenden Geschäftsbedingungen, die für die Teilnahme an Segeltörns entsprechend gelten. Bei Widerspruch der Geschäftsbedingungen, haben diese besonderen Bedingungen für Segeltörns Vorrang. Bei Törns, die von unserem Veranstaltungspartner HHH-Yachting, Inh. Heinz Hülsmann, durchgeführt werden, ist die Übungsleiterin Elisabeth Seidl nur Vermittlerin dieser Leistungen.
Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Törn HHH-Yachting verbindlich an. Der Törn ist eine ausschließliche Beförderung auf dem Schiff mittels Schiffsführer. Es wird ein Beförderungsvertrag geschlossen. Der Kunde hat kein Schiff oder einen Teil des Schiffes gemietet, es ist eine reine Beförderung auf einer vorgegebenen Route. Der Kunde hat keinerlei Einfluss auf die Veränderung einer Route. Der Schiffsführer achtet alleine auf die Einhaltung der Schiffsroute. Die Anmeldung ist bindend und verpflichtet zur Zahlung des Kojen- bzw. Törnpreises.
a) Buchungsbestätigung: Der Vertrag wird wirksam mit Zugang der Buchungsbestätigung. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, sofern er nicht bis 14 Tage vor Törnbeginn die Teilnahmeunterlagen erhalten hat, die dSS/ÜL-USC zu verständigen.
b) Preise, Fälligkeit: Bei Eingang der Buchungsbestätigung sind 50% des Rechnungsbetrages binnen 7 Tagen, der Restbetrag spätestens 3 Wochen vor Törnantritt zu zahlen. Wird später als 3 Wochen vor Törnbeginn gebucht, ist der gesamte Törnpreis mit Buchungsbestätigung fällig. Siehe Ziff. 3 bzgl. Folgen verspäteter Zahlung. Die Prämie für Reiserücktrittkostenversicherung, Prüfungsgebühren und Nebenkosten sind nicht im Törnpreis enthalten. Jeder Teilnehmer ist angehalten sich entsprechend zu versichern.
c) Kaution: Bei gecharterten Schiffen ist der Teilnehmer verpflichtet, bei Antritt eines Törns die vom Vercharterer geforderte Kaution geteilt durch die Anzahl der Personen an Bord incl. Skipper, zu hinterlegen. Die Kaution dient als Sicherheit für alle Schäden am Schiff, die Teilnehmer schuldhaft verursachen. Bei Schadensfreiheit wird die Kaution zu Törnende zurückerstattet; ansonsten wird sie ordnungsgemäß abgerechnet. Bei Schiffen von HHH-Yachting wird keine Kaution hinterlegt; Schäden bis zur Kautionshöhe von 500,-€/Person (abhängig von den eingesetzten Schiffen) sind aber im Schadenfall durch die Teilnehmer zu bezahlen. Verursacht jemand den Schaden eindeutig alleine, muss er den Schaden selbst ersetzen. Ist der Schaden bei Teamarbeit entstanden oder der Verursacher lässt sich nicht feststellen, ersetzt die Crew den Schaden gemeinsam. Jeder Teilnehmer fährt auf eigenes Risiko mit. Schadenersatz kann von anderen Crewmitgliedern nur bei vorsätzlicher Schädigung, vom Skipper oder dem Veranstalter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verlangt werden.
d) Rücktritt des Teilnehmers: Der Rücktritt eines Teilnehmers muss schriftlich erfolgen und ist nur dann möglich, wenn eine geeignete vom Veranstalter akzeptierte Ersatzperson gestellt wird. Sie muss den vollen Umfang des Vertrages erfüllen. Hierdurch kann der Veranstalter garantieren, dass der Törn für die anderen Teilnehmer durchgeführt wird. Kann kein Ersatzteilnehmer gewonnen werden, ist die Törngebühr fällig.
e) Rücktritt ÜL-S/dSS: Sollte ein Törn nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von zwei Personen erreichen, so behält sich HHH-Yachting, bzw. der ÜL-S das Recht vor, den Törn nicht durchzuführen. Der Teilnehmer erhält bereits gezahlte Gebühren unverzüglich zurück. Ein darüber hinaus gehender Schadenersatzanspruch ist ausgeschlossen.
f) Leistungsänderungen: Wir sind berechtigt, vor und nach Törnvertragsabschluss aufgrund geänderter Umstände, soweit diese nicht Treu und Glauben zuwiderlaufen, einzelne Leistungen durch gleichwertige zu ersetzen, soweit diese nicht zu einer wesentlichen Törnveränderung führen. Insbesondere kann durch uns ein gebuchtes Schiff durch ein anderes gleichwertiges Schiff ersetzt werden, wenn es aus Sicherheits- oder sonstigen Gründen nicht zur Verfügung steht. Steht ein Schiff nicht zur Verfügung, ohne dass wir dies zu vertreten haben, werden wir uns bemühen, ein Ersatzschiff gleicher oder besserer Kategorie anzubieten. Misslingt auch dies, kann der Teilnehmer den Törnpreis zurückfordern. Ein darüber hinaus gehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
g) Haftung: Für Personen- und Sachschäden, die während des Törns entstehen, haftet HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, nur, soweit diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Ausbilder/Skipper entstanden sind. Für Verluste bzw. das Abhandenkommen von Wertgegenständen/ Vermögensgegenständen oder Beschädigungen an diesen auf den Booten übernimmt HHH-Yachting, keinerlei Haftung. Wir haften nicht für Leistungsstörungen, die im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
h) Anzeigepflicht des Teilnehmers: Soweit Leistungen nicht vertragsgemäß erbracht werden, hat der Teilnehmer diese unverzüglich beim Schiffsführer bzw. ÜL-S/dSS zu melden und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Teilnehmers entfallen nur dann nicht, wenn die ihm obliegende Mängelanzeige unverschuldet unterbleibt.
i) Anreise: Für die pünktliche Anreise ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, so ist der Skipper nicht verpflichtet zu warten. Dadurch entstehende Kosten hat der Teilnehmer selbst zu tragen. Etwaige Ersatzansprüche dieser Kosten und/oder der Folgekosten können nicht an HHH-Yachting gestellt werden.
j) Veranstaltungen mit HHH-Yachting: Sollten vorstehende Bestimmungen den Geschäftsbedingungen für Törns von HHH-Yachting widersprechen, gelten die dortigen Bestimmungen (siehe nachstehende Bestimmungen).
12. Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. Die E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
13. Salvatorische Klausel.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein, so sind beide Seiten verpflichtet, eine Bestimmung zu vereinbaren, die der unwirksamen oder nichtigen nach deren Sinn möglichst nahe kommt. Die übrigen Bestimmungen der AGB bleiben wirksam.



Allgemeine Geschäftsbedingungen für Törns mit HHH-Yachting

Die Törns werden von unserem Veranstaltungspartner HHH-Yachting, Inh. Heinz Hülsmann, Dickebank 61, 45259 Essen, durchgeführt. Unsere Übungsleiterin Elisabeth Seidl ist demnach nur Vermittlerin dieser Leistungen.
1. Anmeldung.
Mit der Anmeldung bietet der Kunde den Abschluss eines Vertrages über die Teilnahme an einem Törn HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, verbindlich an. Der Törn ist eine ausschließliche Beförderung auf unserem Schiff mittels Schiffsführer. Es wird ein Beförderungsvertrag geschlossen. Der Kunde hat kein Schiff oder einen Teil des Schiffes gemietet, es ist eine reine Beförderung auf einer von uns vorgegebenen Route. Der Kunde hat keinerlei Einfluss auf die Veränderung einer Route. Der Schiffsführer achtet alleine auf die Einhaltung der Schiffsroute.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, zustande, sowie durch die erste Anzahlung durch den Kunden. Die Anmeldung ist bindend und verpflichtet zur Zahlung des Kojen- bzw. Törnpreises.
Die Anmeldung kann auch mündlich erfolgen.
2.
Kojenpreis/ Törnpreis/Storno.
Über den Kojen-/Törnpreis wird dem Kunden eine Rechnung zugesandt. Diese ist wie folgt zu zahlen: 50% des Rechnungsbetrages sind binnen sieben Tagen nach Rechnungserhalt, der Restbetrag ist spätestens drei Wochen vor Törnantritt zu zahlen.
Storniert der Kunde die Reise, so verfällt die Anzahlung soweit ein Ersatzkunde gewonnen werden kann.
Der Kojen-/Törnpreis beinhaltet nicht die Prüfungsgebühren (z.B. SKS oder SSS).
3. Körperliche Verfassung.

Teilnehmende an den Segeltörns erklären, dass sie mindestens 20 Minuten lang schwimmen können.
4. Mindestteilnehmerzahl.

Sollte ein Törn nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl von zwei Personen erreichen, so behält sich HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, das Recht vor, den Törn nicht durchzuführen. In diesem Fall werden sämtliche bereits gezahlte Gebühren umgehend zurück überwiesen.
5. Haftung.

Für Personen- und Sachschäden, die während des Törns entstehen, haftet HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, nur, soweit diese durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Ausbilder/Skipper entstanden sind. Für Verluste bzw. das Abhandenkommen von Wertgegenständen/Vermögensgegenständen oder Beschädigungen an diesen auf den Booten übernimmt HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, keinerlei Haftung.
6. Weisungsbefugnis
.
Ausbilder und Skipper sind in allen ausbildungstechnischen, insbesondere seemännischen und navigatorischen Belangen gegenüber Teilnehmenden weisungsbefugt. Werden wesentliche Weisungen nicht befolgt, kann dies zum Ausschluss aus dem Törn führen. Es bestehen keinerlei Ersatzansprüche an HHH-Yachting bei einem solchen Ausschluss.
7. Preisangaben.

Alle angegebenen Preise gelten vorbehaltlich etwaiger Irrtümer, Änderungen und Druckfehler.
8. Bordkasse.

Der Törnpreis enthält keine Kosten für Anreise, Bordverpflegung, Hafengebühren oder andere, durch den Törn entstehende Kosten. Für durch den Törn entstehende Ausgaben wird eine Bordkasse von den Teilnehmenden für die Dauer des Törns eingerichtet.
9. Anreise.

Für die pünktliche Anreise ist jeder Törnteilnehmer selbst verantwortlich. Sollte sich ein Teilnehmer verspäten, so ist der Skipper nicht verpflichtet zu warten. Dadurch entstehende Kosten hat der Teilnehmende selbst zu tragen. Etwaige Ersatzansprüche dieser Kosten und/oder Folgekosten können nicht an HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, gestellt werden.
10. Bei Ausfall des Törns.

Der Veranstalter HHH-Yachting, Inhaber Heinz Hülsmann, ist berechtigt, vor Beginn von einem Törn zurückzutreten, wenn dessen Durchführung aufgrund von Umständen unmöglich oder gefährdet wird, die bei Vertragsabschluss nicht bekannt oder vorhersehbar waren. Solche Umstände sind insbesondere alle Ereignisse höherer Gewalt, Krieg, innere Unruhe, Streik und Naturkatastrophen, sowie Nichterreichen der geforderten Mindestteilnehmerzahl, unvorhersehbare mangelnde Einsatzbereitschaft des Schiffes oder eines Ersatzschiffes, Havarie oder schweres Wetter. Bereits gezahlte Beträge werden in diesem Fall umgehend zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche entstehen nicht.
11. Risikogemeinschaft.

Eine Crew ist eine Risikogemeinschaft. Deshalb stellt jeder seinen Teil an der Gesamtkaution, die abhängig ist von dem einzusetzenden Schiff – maximal 500,- €. Dies dient als Sicherheit für evtl. Schäden. Verursacht jemand den Schaden eindeutig alleine, muss er den Schaden selbst ersetzen. Ist der Schaden bei Teamarbeit entstanden oder der Verursacher lässt sich nicht feststellen, ersetzt die Crew den Schaden gemeinsam. Jeder Teilnehmende fährt auf eigenes Risiko mit. Schadenersatz kann von anderen Crewmitgliedern nur bei vorsätzlicher Schädigung, vom Skipper oder dem Veranstalter nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz verlangt werden.
12. Törnroute.

Die Törnroute wird von HHH-Yachting festgelegt. Der Schiffsführer kann diese jedoch jederzeit ändern, wenn es ihm seemännisch oder nautisch gegeben erscheint. Ansonsten bewegt er sich auf der vorgegebenen Schiffsroute. Eine Einflussnahme auf die Törnroute hat der Kunde nicht.